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Mitteilungen

07.11.2016

45 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

„Vor 45 Jahren, am 10. November 1971, haben wir mit das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet und damit Interessenvertretung und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf solide Füße gestellt“, freut sich der Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA), Klaus Barthel.

Nach Zahlen des WSI der Hans-Böckler-Stiftung waren 2014 43% aller Beschäftigten in Westdeutschland durch Betriebsräte vertreten. In Ostdeutschland waren es 33% aller Beschäftigten. „Betriebsräte leisten einen wichtigen Beitrag für Innovationen und den wirtschaftliche Erfolg der deutschen Wirtschaft. Sie lassen Demokratie auch in Unternehmen aufleben“, so Barthel. Und weiter: „Noch immer gibt es Einschüchterungsversuche von Arbeitgebern, die die Gründung eines Betriebsrates verhindern wollen. Im Jahr 2015 wurden nach Berichten von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern 16,3% aller Neugründungen behindert. Hier brauchen wir endlich Strafen mit Biss.“

Nach Ansicht von Barthel sind Betriebsräte auch in der Zukunft unverzichtbar. „Betriebsräte wissen am besten welche Weiterbildung die Kolleginnen und Kollegen brauchen, um gut für die Arbeit der Zukunft gerüstet zu sein. Sie können auch am besten einschätzen, wie wir die Berufsausbildung verändern müssen, um sichere und gute Arbeitsplätze für Kolleginnen und Kollegen von morgen zu erhalten“, erklärte Barthel mit Blick auf die Digitalisierung. „Deshalb setzen wir nun auch für eine Mitbestimmungsoffensive ein, die mehr Beschäftigten zu einem Betriebsrat verhilft und die Mitbestimmungstatbestände deutlich erweitert.“