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Mitteilungen

28.08.2019

„Ausbildungspakt“ für die „Initiative Zukunft Schiene“

Die SPD AfA Betriebsgruppe Eisenbahn hat schon früh Maßnahmen im Bereich der Mangelberufe im Schienenbereich gefordert (siehe zuletzt Schreiben der SPD AfA BG Eisenbahn vom 28. November 2018). Die aktuell Beschäftigten leiden unter der Last des Fachkräfte- und Personalmangels, auch wenn die Zunahme von Fahrgästen und Verkehr auf der Schiene positiv bewertet wird. Diese Entwicklung und die aktuelle Klimadebatte zeigen die großen Zukunfts- und Entwicklungschancen der
Eisenbahn-Branche. Für die Berufe wie beispielsweise Lokführer, Zugbegleiter, Disponent, Werkstattund Netzpersonal, besteht dringender Handlungs- und Förderungsbedarf, damit es weitere
Fortschritte im Schienenbereich geben kann. In den vergangenen Jahren haben vor allem private EVU
keine oder nur geringe Ausbildung vorgenommen und massiv von der DB Personal abgeworben. Dieses Ungleichgewicht muss durch gezielte Maßnahmen, durch „Fördern und Verpflichten“ behoben werden.


Die Initiative „Zukunftsbündnis Schiene“ von Bund und Ländern wird deshalb begrüßt und unterstützt. Allerdings liegt der Fokus zu sehr auf Fragen außerhalb der Belange der Beschäftigten. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Fachkräftemangel war dringend nötig. Es gilt aber, nicht erst in den kommenden Jahren, sondern sofort Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und den Beschäftigungsbedingungen zu ergreifen.


Konkret fordern wir deshalb:

  1. Selbstverpflichtung der EVU, generell in allen Schienentransportbereichen eine bestimmte Ausbildungsquote (festzulegen in Prozent in Bezug auf Personalbestand) selbst zu erfüllen.
  2. Bei Verkehrsverträgen im Bereich SPNV ab sofort Vorgabe einer festen Ausbildungsquote durch den Aufgabenträger für alle vom Verkehrsvertrag umfassten Berufe. Beginn der Ausbildung bereits ein Jahr vor Verkehrsaufnahme durch den neuen Betreiber oder - indessen Auftrag - durch den bisherigen Betreiber.
  3. Bezuschussung aller die Quote erfüllenden EVU durch einen „Sonderfonds des Bundes“, ggf. mit Beteiligung der Bundesländer (Optionen: Übernahme der Ausbildungskosten zu 50%, Übernahme der Ausbildungsvergütung zu 50%, Zuschüsse zu Unterstützungsmaßnahmen für die Auszubildenden wie beispielsweise Wohnraumbeschaffung etc.).
  4. Berücksichtigung von sozialen Standards für die Beschäftigten bei Vergaben: Gerade in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben sich solche, z.B. in Schweden, bewährt. Dort gibt es Zusatz-/Bonuspunkte für das Angebot von besonders sozial engagierten EVU/ Arbeitgebern.
  5. Zur Unterstützung der Kosten und Maßnahmen sollen auch die Maluszahlungen aus laufenden Verkehrsverträgen genutzt und zweckgebunden eingesetzt werden.
  6. Im Bereich des SPNV erfolgt der Zuschuss durch die Aufgabenträger, Berücksichtigung in den Nahverkehrsplänen. Gestaltungsraum für die Bundesländer, auch zur Festlegung höherer Fördermittel/ Quoten oder Sonderförderungen.
  7. Aufnahme von Ausbildungsquoten und Mindestvergütung für Auszubildende auf Basis repräsentativer Tarifverträge in Landestariftreuegesetze oder Nahverkehrspläne.
  8. Ergreifen von Maßnahmen auch im europäischen Kontext. Prüfung der Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung durch die neu geschaffene europäische Arbeitsagentur.
  9. Effiziente Regelung der Zuständigkeiten und finanzielle Förderung von Personalkosten für die Kontrollen der Einhaltung der Sozialstandards nach den (Landestariftreue-) Gesetzen als auch der Arbeitsschutzvorschriften.