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Mitteilungen

Foto: Paul Alexander Probst

Die SPD-Fraktion im Bundestag zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

04.06.2022 | Niedriglöhne

Der Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht

SPD-Bundestagsfraktion, SPD AfA

Der 12-Euro-Mindestlohn kommt! Der Bundestag hat das Gesetz am Freitag beschlossen. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, besonders profitieren davon Frauen und Ostdeutsche.

"Für Millionen von Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, aber trotzdem kaum über die Runden kommen, ist der Mindestlohn eine mehr als verdiente Lohnerhöhung", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. "Für uns ist es eine Frage des Respekts, dass vor allem Frauen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland und alle Beschäftigten in Branchen mit schwacher Tarifbindung ab Herbst deutlich mehr Geld in der Tasche haben!"

Cansel Kiziltepe (MdB), Bundesvorsitzende der SPD AfA, sagt: "Als AfA haben wir lange für diesen Mindestlohn gekämpt! Sechs Millionen Beschäftigte werden profitieren. Trotzdem stimmen CDU/CSU und AfD nicht zu, sondern enthalten sich! Damit diffamieren sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Die Anhebung per Gesetz ist einmalig. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.

Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich.

Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen.

Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt. Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.