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Mitteilungen

26.06.2019 | Pressemitteilung

"Schweriner Erklärung": der AfA-Bundesvorstand unterstützt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Die Beschlussfassung des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) bei seiner Sitzung am 21. und 22. Juni in Schwerin war klar und deutlich:
"Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundesvorstand werden aufgefordert, alle politisch vernünftigen Möglichkeiten zu nutzen, den vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Grundrente, so weit wie möglich in der vorgelegten Form durchzusetzen."

"In der gesetzlichen Rente ist kein Platz für eine Bedürftigkeitsprüfung" so der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der SPD, Klaus Barthel. Beispiele dafür gibt es genug. Spitzenverdiener wie z.B. ehemalige Vorstandsvorsitzende aus großen Konzernen erhalten selbstverständlich Leistungen aus der gesetzlichen Rente, obwohl sie vielleicht ein Vielfaches an Einkommen aus ihrem angesparten Vermögen oder aus privaten Rentenversicherungen erhalten. Die gesetzliche Rente ist für sie eher ein "Trinkgeld".


Bei der Einführung der Mütterrente hat kein Mensch darüber diskutiert, ob in dieser Gruppe nicht auch Millionärsgattinnen sind, die auf diesen Anteil aus der gesetzlichen Rente nicht angewiesen sind.
"Und dies ist gut so, weil in der gesetzlichen Rente lebenslange Arbeitsleistungen, Kindererziehungszeiten, etc. bewertet werden und nicht Ehe- oder Familienverhältnisse", so der Vorsitzende der AfA.
Auch die Höherbewertungen von einzelnen Beitragszeiten, ohne dass eine persönliche Beitragsleistung in dieser Höhe vorgelegen hat, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Selbstverständlichkeit, wie z.B. Ausbildungszeiten. Dies gilt auch für Auszubildende, bei deren Geburt schon der Beruf "Sohn" festgestanden hat und bereits absehbar war, dass sie irgendwann den elterlichen Betrieb übernehmen werden. Auch hier hat die Rentenversicherung keine Möglichkeit die Bedürftigkeit zu prüfen.