Zur Einführung der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Altersruhestand erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) Klaus Barthel: „Die heute beschlossene Flexi-Rente ist gut geeignet um einen geordneten und flexibleren Übergang vom Berufsleben in die Rente zu ermöglichen.“ Barthel merkt an, dass bisher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die viel niedrigere Erwerbsminderungsrente geschickt wurden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 65 arbeiten konnten. „Mit der Flexi-Rente schließen wir diese Gerechtigkeitslücke. Darüber hinaus weiten wir die Möglichkeiten der gesundheitlichen Vorbeugung und der Rehabilitation aus. Gleichzeitig ermöglichen wir es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab einem Alter von 60 Jahren weniger Stunden zu arbeiten und somit Stress und Leistungsdruck abzubauen.“ Barthel knüpft daran die Hoffnung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer somit länger in ihrem Beruf tätig sein können. „Das ist eine sozial gerechte Sache und nützt sogar den Unternehmen Wissen innerhalb ihres Betriebs weiterzugeben.“, so Barthel.
Aber auch eine weitere Ungerechtigkeit wurde mit dem beschlossenen Gesetz behoben. So Barthel: „Ab sofort ist es nicht mehr möglich, dass ältere Langzeitarbeitslose zwangsverrentet werden können. Dies führte bisher nicht nur in deutlich niedrigere Renten, sondern zwang Menschen bis zum Erreichen der Altersgrenze in die Grundsicherung, wenn die geminderte Rente nicht reichte. Erst mit Erreichen der Altersgrenze hatten sie Anrecht auf das höhere Arbeitslosengeld II. Die verbleibenden Defizite der derzeitigen Regelung müssen in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Das Konzept der AfA dazu liegt vor.“