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Mitteilungen

26.06.2018 | Pressemitteilung

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, Klaus Barthel, und der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt begrüßen die Entscheidung des EU-Parlamentes, die im Verkehrsausschuss beschlossene Ausnahmen bei der Entsenderichtlinie für das Transportgewerbe zu korrigieren:

Der öffentliche Druck der sozialdemokratischen Parteien und auch deutscher Arbeitgebervertreter hat Wirkung gezeigt – Die geplante Ausnahme in der Entsenderichtlinie für die Transportbranche von konservativen Politiker ist vom Tisch. „Der krude Plan, dass Lkw-Fahrerinnen und Fahrer weiterhin für Tiefstlöhne und ohne soziale Absicherung quer durch Europa fahren dürfen, war skandalös. Gut, dass das EU-Parlament dem Sozialdumping und Nomadentum auf den Autobahnen eine Absage erteilt hat. Das ist für deutsche Speditionsunternehmen und ihre Fahrerinnen und Fahrer eine gute Nachricht“, so Klaus Barthel.

„Es ist nicht akzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass konservative deutsche Abgeordnete im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments dafür gestimmt haben, dass die Entsenderichtlinie nicht für die Transportbranche gelten soll“, ergänzt Uwe Schmidt, MdB. Und weiter: „Hier wurde der lange Kampf der deutschen Speditionsunternehmen und der Gewerkschaften für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportgewerbe vollkommen konterkariert.“

Der klare Wettbewerbsnachteil deutscher Speditionsunternehmen gegenüber osteuropäischen Anbietern wurde korrigiert und der grenzüberschreitende europäische Verkehrsmarkt bekommt nun klare Regeln. Das deutsche Transportgewerbe und die Kolleginnen und Kollegen auf der Straße können optimistisch in die Zukunft blicken.

„Dass das Europäische Parlament die Entscheidung des Ausschusses korrigiert hat, zeigt deutlich, dass die Proteste und klare Positionierung von Gewerkschaften und auch des SPD-geführten Arbeitsministeriums den Unterschied gemacht haben. Ausländischen Arbeitskräften muss künftig branchenübergreifend der gleiche Lohn wie den Einheimischen gezahlt werden. Nur so wird Lohn- und Sozialdumping in der Europäischen Union Einhalt geboten. Die Entsenderichtlinie gilt nun auch im Transportgewerbe ab der ersten Minute“, so Barthel und Schmidt unisono.