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Mitteilungen

13.03.2017 | Pressemitteilung des AfA-Bundesvorsitzenden Klaus Barthel, MdB

Neues Dienstleistungspaket der EU-Kommission ist neuer Versuch, Arbeitnehmerrechte auszuhöh-len - AfA begrüßt die Subsidiaritätsrüge

„Ich begrüße die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, die EU-Kommission für Teile des Dienstleistungspakets zu rügen.“ Der Bundestag machte eine Kompetenzüberschreitung im jüngsten Kommissionsvorstoß geltend, Dienstleistungen EU-weit einfacher anbieten zu können. „Für die aktuelle Begrenzung der Dienstleistungsfreizügigkeit gibt es gute Gründe. Diese Gründe wurden wiederholt geprüft und gebilligt.“ Auch sieht Barthel die ungerügte Elektronische Dienstleistungskarte kritisch. „Mit der Elektronischen Dienstleistungskarte versucht die Kommission nach mehreren Versuchen wiederholt das Herkunftslandprinzip durchzusetzen. Das beschneidet unsere Regulierungsmöglichkeiten, denn wenn im Herkunftsland eines Handwerkers oder eines Anwalts alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, so könnte dieser Person der Marktzugang im Zielland nicht verwehrt werden, selbst wenn in Deutschland höhere Standards zu Qualifikationen, Arbeitsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen gelten. Gleichzeitig müsste in kürzester Zeit eine zentrale deutsche Behörde jeden einzelnen Antrag da-rauf prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen seines Herkunftslandes tatsächlich erfüllt. Jenseits der Subsidiaritätsfrage gibt es also genügend inhaltliche Gründe, den Vorstoß der Kommission abzulehnen. Die Kommission sollte sich endlich um soziale Mindeststandards, das Ende der Sparpolitik und eine gerechte Umverteilung kümmern. Das würde dem Wachstum bei den Dienstleistungen mehr helfen als die ständige Salamitaktik bei der Deregulierung.“, so Barthel.