Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer*innenfragen hat auf ihrem Bundeskongress im April 2022 in Bad Kreuznach eine Namensänderung vorgenommen, die nun vom Parteivorstand beschlossen worden ist.
Auf Wunsch der AfA-Delegierten heißen wir nun: Arbeitsgemeinschaft für Arbeit.
Im Hinblick auf die vielfältigen Formen von Beschäftigung herrscht die Auffassung vor, dass ein neuer Begriff nötig ist. Gerade in Zeiten von Transformation, also der Umgestaltung der Arbeitswelt mit vielfältigen Facetten, wollen wir als AfA alle arbeitenden Menschen mitnehmen.
Alle Gliederungen der Partei bitten wir, die Namensänderung in „Arbeitsgemeinschaft für Arbeit“ umzusetzen.
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05.07.2022 | Arbeitsgemeinschaft für Arbeit