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Mitteilungen

SPD AfA
16.08.2022 | Aldi-Süd-Regionalgesellschaft Dormagen

Schwierige Gründung eines Betriebsrats bei Aldi Süd

Als AfA kritisieren wir das Verhalten der Unternehmensleitung von Aldi Süd in der Regionalgesellschaft Dormagen vor dem Hintergrund der Einschränkung von Mitbestimmungsrechten im Zuge einer Betriebsratsgründung.

Der Aldi Süd Konzern ist atomisiert in zahlreiche Regionalgesellschaften. Diese sind aufgeteilt in fünf operative Betriebe, wie Logistik, Verkauf oder Einkauf. Jede Regionalgesellschaft umfasst in der Regel knapp 70 Filialen. Es ist ein unübersichtliches Unternehmenskonstrukt, so konstruiert, um die Mitbestimmung der Beschäftigten zu erschweren. Leider ist diese Praxis bisher erfolgreich: Im gesamten Aldi Süd Konzern gibt es bislang nur im Verkauf der Regionalgesellschaft Langenfeld einen Betriebsrat.

Im Verkauf der Regionalgesellschaft Dormagen der Aldi Süd SE leitete zu Beginn des Jahres 2022 eine Gruppe von Beschäftigten eine Betriebsratswahl ein - offensichtlich gegen den Willen der Unternehmensleitung. Auf der Wahl des Wahlvorstands am 14. April kam es zu einem orchestrierten Tumult. Ein internes Dokument schlägt derzeit unter den Aldi-Beschäftigten hohe Wellen und wurde auch der AfA anonym zugespielt. Die AfA kann die Echtheit des Dokuments nicht verifizieren, allerdings deutet das Dokument darauf hin, dass die Tumulte bei der ersten Wahlversammlung vom Management koordiniert wurden.

Mehrere Beschäftigte aus dem mittleren Management verhinderten geheime Wahlen, störten den Wahlablauf und sorgten für eine aufgeheizte Stimmung, sodass die Polizei eingeschaltet und die Wahlversammlung abgebrochen werden musste.

Hierzu erklärt Cansel Kiziltepe, Bundesvorsitzende der AfA: „Wir wollen die Unternehmensführung der Aldi Süd SE dazu anhalten, die Betriebsratsgründung und die anschließende Arbeit des Betriebsrats kooperativ und unparteiisch zu begleiten. Die Initiatoren in der Regionalgesellschaft Dormagen fordern lediglich ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb ein. Dieses Recht gilt für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Wer es verhindert, der macht sich strafbar. Leider ist die Behinderung von Betriebsratsgründungen kein Einzelfall. Die Methode hat System. Das gilt auch für die Verzögerung des Wahlprozesses. Das führt zu enormen Belastungen für die Initiator*innen. Doch wir als AfA werden die Unterdrückung von betrieblicher Mitbestimmung in Deutschland nicht akzeptieren und stehen immer an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Nach dem erzwungenen Abbruch der Wahl des Wahlvorstands am 14. April haben die Initiatoren der Betriebsratswahl eine gerichtliche Einsetzung des Wahlvorstands angestrebt. Im weiteren Prozess zeigte sich die Unternehmensführung zu keinem Zeitpunkt kooperativ gegenüber der Gründung eines Betriebsrats. Dies ist auch deshalb verwunderlich, da es gerade in Zeiten akuten Personalmangels besonders wichtig ist, mit den Kolleg*innen auf Augenhöhe zu kooperieren. Das signalisiert auch die Schwestergesellschaft Aldi Nord, deren Management im Zuge der aktuellen Kampagne an die AfA herangetreten ist, um klarzustellen, dass in all ihrer Regionalgesellschaften sehr wohl Betriebsräte existieren.

Trotz der Verzögerungstaktik der Aldi Süd SE wäre es wohl am 19. August zu einer gerichtlichen Einsetzung des Wahlvorstands gekommen. Gut zwei Wochen vor dem Gerichtstermin entschied sich jedoch eine siebenköpfige Gruppe von überwiegend Filialleiter*innen eine neue Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands für den 16. August einzuberufen. Diese Wahl hat Vorrang vor dem Gerichtstermin. Unter den neuen Initiatoren befinden sich auch jene Namen, die in dem internen Dokument als die vom Management präferierten Kandidaten hervorgehen.

Hierzu erklärt Erik von Malottki, stellvertretender Bundesvorsitzender der AfA: „Sollte sich bewahrheiten, dass das Management von Aldi Süd erst die Initiierung eines Betriebsrates schikaniert hat, um dann kurz vor der gerichtlichen Einsetzung eines Wahlvorstandes genehmere Arbeitnehmer zu positionieren, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Hierzu muss sich das Aldi Süd Management in der Öffentlichkeit erklären. Der gesamte Vorgang zeigt, dass es in Deutschland Unternehmensleitungen noch immer zu leicht gemacht wird, Mitbestimmung im eigenen Betrieb zu unterdrücken. Wir werden deshalb in der Bundesregierung darauf drängen, dass die Rechte von Arbeitnehmern sowie der Schutz von Betriebsräten und Initiator*innen von Betriebsratsgründungen weiter gestärkt werden. Das Management von Aldi Süd liefert für die Dringlichkeit dieser Vorhaben genügend Beweise.“

Die AfA steht an der Seite der Beschäftigten und wird weiterhin mit ihnen für ihr Recht auf betriebliche Mitbestimmung kämpfen. Die AfA setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt einstufen wird. Zudem wird die AfA sich für Gesetzesänderungen stark machen, die für einen besseren Schutz von Betriebsratsinitiator*innen und eine höhere Verbindlichkeit im Wahlprozess von Betriebsräten sorgen werden.

Die AfA wird die Betriebsratsgründung in der Regionalgesellschaft Dormagen der Aldi Süd SE weiterhin genau beobachten. Dies gilt auch für alle Unternehmen, in denen es zur Einschränkung und Unterdrückung der Gründung und Arbeit von Betriebsräten kommt. Die AfA wünscht den ursprünglichen Initiatoren in der Regionalgesellschaft Dormagen viel Erfolg für die anstehenden Wahlen und unterstützt sie im weiteren Prozess.

Hierzu erklärt Mathias Papendieck, Mitglied des Bundesvorstandes der AfA: „Es ist wichtig, dass ein Wahlvorstand zügig arbeitet. In der benachbarten Aldi Süd Regionalgesellschaft Langenfeld im Betrieb Logistik hat bereits ein ähnlicher Ablauf stattgefunden. Hier arbeitet der Wahlvorstand schon seit September 2021, inzwischen unter Überschreitung des gesetzlich vorgesehenen Regelzeitrahmens, ergebnislos an der Durchführung einer Betriebsratswahl. Dadurch wird deutlich, dass es wohl am Willen fehlt, eine solche Wahl tatsächlich durchzuführen.

Gerade in Konfliktsituationen sollte ein Wahlvorstand aus allen Lagern besetzt sein. So wäre es auch in Dormagen sinnvoll. Auch hier könnte der Wahlvorstand sowohl mit Mitgliedern der ursprünglichen Initiatoren als auch mit den, in der Regel der Geschäftsführung nahestehenden, Filialleitern gebildet werden. Auf diese Weise wären beide Lager in die Organisation der Betriebsratswahl eingebunden.“

Die Bundesvorsitzende der AfA, Cansel Kiziltepe führt abschließend dazu aus: „Die ursprünglichen Betriebsratsinitiatoren aus der Regionalgesellschaft Dormagen pochen auf ihr Recht auf Mitbestimmung und das ist gut so. Für uns und für zahlreiche weitere Arbeiter*innen von Aldi Süd in ganz Deutschland sind sie ein Vorbild. Bei Aldi Süd sind sie Pioniere und sie sind echte Kämpfer für Wirtschaftsdemokratie!