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Mitteilungen

03.07.2023 | Mindestlohn muss sichere Lohnuntergrenze darstellen

„12,41€? Reform der Mindestlohnkommission unumgänglich!“

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ war ein riesiger Erfolg der SPD. 6,6 Millionen Menschen haben direkt von der Erhöhung ab dem 1. Oktober 2022 profitiert. Der 12€-Mindestlohn war das zentrale Wahlkampfthema der SPD – zurecht. Er ist Ausdruck der Überzeugung, dass Menschen von ihrer Arbeit würdig leben können müssen. Der Mindestlohn erlaubt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich ihren Alltag mit dem Lohn der eigenen Arbeit selbst zu gestalten.

Das alltägliche Leben ist in den vergangenen zwei Jahren aber derart rasant teurer geworden, dass sich auch die Lohnuntergrenze an die neue Realität anpassen muss. 12€ - das war eine berechtigte Forderung aus einer Zeit vor Corona, vor Ukraine-Krieg und Energiekrise. Die Realität heute sieht anders aus. Die Verbraucherpreise erhöhten sich 2022 um 6,9%, während die Reallöhne im Durchschnitt um 4% sanken. Schon drei Jahre in Folge müssen Arbeitnehmer:innen in Deutschland Reallohnverluste hinnehmen. Das heißt: Tarifverträge und andere Lohnabschlüsse konnten die Inflation nicht ausgleichen. Für die Menschen mit den geringsten Einkommen schlagen die Preissteigerungen am härtesten ein.

Dennoch hat sich die Mindestlohnkommission, gegen den Willen der Gewerkschaften, dazu entschieden, den Mindestlohn in zwei Schritten jeweils zum Jahresbeginn 2024 und 2025 um nur 41 Cent zu erhöhen. Das entspricht einer Erhöhung um 3,4%, bei einer Inflation von 6,9%. Das Ergebnis ist ein krasser Kaufkraftverlust für Millionen von Menschen, die ohnehin schon wenig haben.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie schreibt eine Orientierung der europäischen Mindestlöhne an der jeweiligen Kaufkraft und den Tarifabschlüssen des Mitgliedsstaates vor. Angepeilt werden hier 60% des jeweiligen bundesweiten Medianeinkommens. In Deutschland wären das heute über 14€. Mit der Erhöhung um 41 Cent missachtet man die Entwicklung der Verbraucherpreise und bleibt unter dem Niveau der Tarifabschlüsse. Das ist auch passiert, weil die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission die Erhöhung auf 12€ als politische Sondermaßnahme gewertet hat. Ihre Berechnungen erstellten sie auf Grundlage des vorherigen Mindestlohnniveaus. Wir drängen darauf, mit der Umsetzung der EU-Mindestlohn-Richtlinie nicht bis zum letztmöglichen Termin Ende 2024 zu warten, sondern diese schon mit Wirkung zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

Für uns zeigt sich damit einmal mehr: Die Mindestlohnkommission und ihr Anpassungsmechanismus sind reformbedürftig. Wer nicht will, dass der Mindestlohn zum politischen Spielball wird, kann sich solch konstruierte Berechnungsmethoden nicht erlauben. Der Mindestlohn muss eine sichere Lohnuntergrenze darstellen, die ein selbstständiges Auskommen von der eigenen Arbeit ermöglicht. Es muss ein klarer Plan entwickelt werden, mit dem man das Ziel des Mindestlohnniveaus von 60% des Medianlohns erreicht. In der derzeitigen Struktur ist dies nicht möglich. Eine Reform der Zusammensetzung und des Verfahrens der Mindestlohnkommission ist unumgänglich.