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Mitteilungen

11.05.2023 | Aktionsplan Tarifbindung

AfA stellt 10 Maßnahmen zur Förderung der Tarifbindung in Deutschland vor

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1. KEIN STAATLICHER EURO OHNE TARIFVERTRAG

Bei der Tarifbindung müssen Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Das öffentliche Auftragsvolumen beträgt laut dem DGB im Jahr bis zu 500 Milliarden Euro. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb braucht es endlich ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Weiter müssen staatliche Subventionen und Förderungen an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt werden.

2. ALLGEMEINVERBINDLICHERKLÄRUNGEN STÄRKEN

Um der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen in eigentlichen tarifgebundenen Branchen zu begegnen, braucht es eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärungen. Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind sie auch für tariflose Unternehmen in der Branche verpflichtend. Es braucht eine Abschaffung des Veto-Rechts für Arbeitgeber im Tarifausschuss und eine Klarstellung und Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen. Das Antragsrecht für eine Allgemeinverbindlicherklärung muss auch für nur eine Tarifpartei gegeben sein. Darüber hinaus sollten auch arbeitnehmerähnliche Personen von Allgemeinverbindlicherklärungen erfasst werden können.

3. KEINE TARIFFLUCHT DURCH BETRIEBSSPALTUNGEN

Schluss mit den Tricks der Anwaltskanzleien und Verbände! Die Ampel-Koalition hat sich darauf verständigt, die Fortgeltung des Tarifvertrags bei Betriebsabspaltungen, die zum Zwecke der Tarifflucht erfolgen, sicherzustellen. Diese Zusicherung muss sich auch auf Betriebsübergänge und auf Filialstrukturen erstrecken. Durch lückenlose Gesetze und scharfe Sanktionen müssen die Schlupflöcher, die von Arbeitgebern, ihren Verbänden und ihren Beratungs-Unternehmen genutzt werden, endlich wirksam gestopft werden.

4. OT-MITGLIEDSCHAFT VERBIETEN

Das Prinzip der Sozialpartnerschaft basiert darauf, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für alle ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Die Mitgliedschaft von Unternehmen ohne Tarifvertrag in Arbeitgeberverbänden („OT-Mitgliedschaft“) widerspricht diesem Prinzip. In den Genuss einer politischen Interessenvertretung soll nur kommen, wer das Wirtschaftssystem in unserem Land respektiert und anwendet. Die OT-Mitgliedschaft muss verboten und eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden transparent gemacht werden! Im Handwerk müssen Innungen als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkannt werden, damit sie ihrer Pflicht als Tarifverband nachkommen.

5. DIGITALES ZUGANGSRECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN

Kommunikation und Arbeitsrealität verlagern sich in vielen Betrieben zunehmend in den digitalen Bereich. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang zu diesen Bereichen haben. Dies gilt sowohl für die Arbeit von bereits gewählten Betriebsräten als auch für den Gründungsprozess von Betriebsräten, aber auch für Gewerkschaften. Ein Zugang zu dienstlichen E-Mail-Adressen, internen Kommunikationsräumen und dem Intranet sind unerlässlich, um das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit zu wahren. Das Zugangsrecht muss Betriebsräten und Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz zugesichert werden.

6. VERBANDSKLAGERECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN EINFÜHREN

Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Mindeststandards des Arbeitsrechts verletzten. Wollen Arbeitnehmer*innen hier auf Verbesserungen hinwirken, kämpft jede*r für sich allein. Das ist kräftezehrend und aufwendig. Es muss ein Verbandsklagerecht für zuständige, ggf. im Betrieb vertretene Gewerkschaften geben, um kollektiv die Einhaltung von Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindeststandards im Arbeitsrecht einklagen zu können.

7. GEWERKSCHAFTSBEITRAG STEUERLICH BESSERSTELLEN

Gewerkschaften und Tarifverträge garantieren ein krisenfestes und verantwortungsvolles Wirtschaftsklima. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

8. STEUERFREIHEIT FÜR 3000€ TARIFGEBUNDENES ARBEITSENTGELT

Zusätzlich zur Ausgliederung der Gewerkschaftsbeiträge aus dem Pauschbetrag fordern wir für tariflich geregeltes Arbeitsentgelt eine Steuerfreiheit in der Höhe von 3000€ pro Jahr. Notwendig hierfür ist die Mitgliedschaft des Arbeitnehmenden in der Gewerkschaft, die den jeweiligen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Der Nachweis über die Bezahlung nach Tarifvertrag hat der Arbeitgebende in der Lohnsteuerabrechnung zu leisten. Hierfür sollte eine zusätzliche entsprechende Verpflichtung im § 108 Abs. 1 S. 3 GewO eingefügt werden. Den Nachweis der Gewerkschaftsmitgliedschaft und der zutreffenden Tarifgebundenheit hat der oder die Arbeitnehmende im Rahmen der Lohnsteuererklärung zu leisten. Belegschaften werden so motiviert, sich für Tarifbindung im Betrieb einzusetzen.

9. SOZIALPARTNERSCHAFT IN DIE LEHRPLÄNE

Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Trotz dieser Tatsache fehlt es gerade bei jüngeren Menschen an hinreichender Bildung zu Gewerkschaften, Tarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung. Um die Tarifbindung gesamtgesellschaftlich zu stärken, braucht es deshalb verbindliche Bildung zur Sozialpartnerschaft in der schulischen und der einschlägigen Hochschulbildung sowie ein Zugangsrecht der Gewerkschaften an Schulen und Hochschulen.

10. EINFÜHRUNG EINER DEMOKRATIEZEIT FÜR ARBEITNEHMER*INNEN

Demokratie muss auch im Betrieb gelebt werden. Echte Mitbestimmung kann im Betrieb nur erfolgen, wenn dafür auch Zeit zur Verfügung steht. Um diese Zeit zu gewährleisten, fordern wir die Einführung einer „Demokratiezeit“. Mindestens eine Stunde pro Woche sind alle Beschäftigten von ihrer Arbeit freizustellen, um sich in ihren Interessenvertretungen im Betrieb einzubringen und sich über ihre Arbeitsbedingungen auszutauschen.

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