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Mitteilungen

18.10.2016

Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen

„Die heutige Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen ist ein Schritt in Richtung Missbrauchsvermeidung und Besserstellung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wichtige Veränderungen sind das Einsatzverbot von Leiharbeiterinnen und –arbeitern als Streikbrecher, sowie das Verbot einer vorrätigen Leiherlaubnis, die für Strafumgehung sehr gerne genutzt wurde. Außerdem begrüße ich die vereinbarte Lohngleichheit zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmerinnen und –nehmern nach 9 Monaten. Hiervon dürfen tarifliche Abweichungen getroffen werden. Dennoch müssen weitere Schritten folgen, um eine zufriedenstellende Regulierung zu erreichen.“, so der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) Klaus Barthel in seiner Bewertung des heute verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen.

Barthel bemängelte fortbestehende Unsicherheit und Lücken in der Missbrauchsvorbeugung. „Wir brauchen eine alltagstaugliche Abgrenzung zwischen Werkverträgen und abhängiger Beschäftigung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiver vor Ausbeutung zu schützen. Ein entsprechender Kriterien-Katalog wurde von der Union gestrichen.“ Der Bundestagsabgeordnete bedauerte zudem, dass Menschen weiterhin einfach ausgetauscht werden können. So sagte er: „Leider ist die Begrenzung einer Entleihung auf 18 Monate nur auf die Person, nicht aber gleichzeitig auf den Arbeitsplatz anzuwenden. Der gleichzeitige Arbeitsplatzbezug wäre besser, aber letztlich auch nicht missbrauchssicher. Deshalb bleibt es dabei: Das equal-pay-Prinzip muss ab dem ersten Tag gelten und nach kurzer Einarbeitung mit Zuschlägen ergänzt werden.“