Die Reform zum Bürgergeld wurde in der SPD bereits 2019 mit dem Parteitagsbeschluss zum neuen Sozialstaatskonzept geplant und vorbereitet. In diesem Sozialstaatskonzept war eine neue Grundsicherung ein elementarer Baustein. Die Prinzipien einer solchen Grundsicherung sollten Kooperation statt Angst, gute Arbeit statt Hilfsjobs und Perspektive statt Dauerzustand sein. 14 Jahre nach der Reform im Rahmen der Agenda 2010 entschieden wir uns in der SPD für einen klaren Richtungswechsel in der Sozialpolitik.
Für unsere Arbeitsgemeinschaft für Arbeit bedeutete der Beschluss einen großen Erfolg nach jahrelangem Kampf gegen das Hartz-System.
Am 25. November 2022 wurde das Bürgergeld-Gesetz nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Blockade der Union in der Länderkammer war ein trauriger Höhepunkt einer polarisierten Debatte um eine menschenwürdige Grundsicherung. Die CDU/CSU hat diese Spaltung mit falschen Informationen genährt und geringverdienende und arbeitslose Menschen auf respektlose Art gegeneinander ausgespielt. Dieses Verhalten verurteilen wir scharf.
Dennoch hat auch die Unionsfraktion im Bundestag schließlich einem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, welches zu großen Teilen unserem Parteitagsbeschluss von 2019 entspricht. Statt einseitigen Auflagen ist das Bürgergeld von kooperativen Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger*innen geprägt. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, Weiterbildung und Qualifizierung haben jetzt Vorrang vor schlechten Job-Angeboten und werden sogar noch zusätzlich unterstützt. Hinzuverdienste, gerade bei Jugendlichen, werden erst ab viel höheren Grenzen angerechnet, um den Menschen Wege aus der Not zu ermöglichen.
Die Erhöhung des Regelsatzes in der Grundsicherung war überfällig, geht aber aufgrund der hohen Inflation schon jetzt nicht weit genug. Der Regelsatz muss wirklich existenzsichernd sein und daher gerade in Zeiten der steigenden Lebenshaltungskosten schon bald angepasst bzw. grundsätzlich anders berechnet werden. Auch in Zeiten der Krise müssen für alle Menschen gesellschaftliche Teilhabe und Bildung möglich sein. Das gilt auch für die Sicherung im Alter. Nach dem Mindesteinkommensprinzip sollten die Jahre in der Grundsicherung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.
Fest steht für uns auch, dass wir die Zumutbarkeitsregelungen in Zukunft so verändern wollen, dass das Bürgergeld wirklich in gute und nachhaltige Arbeit vermittelt. Nur Stellen, die sozialversicherungspflichtig und tarifvertraglich abgesichert sind, sollten unter diese Regelung fallen.
Als AfA bedauern wir sehr, dass wir im Zuge des Kompromisses im Vermittlungsausschuss nicht noch weiter mit dem Abbau der Sanktionen gehen und die Wohnung und das mühsam angesparte Vermögen von Menschen, die ihre Arbeitsstelle verlieren, nicht noch stärker schützen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Drohkulisse in der Grundsicherung vollständig abzubauen. Sanktionen, durch die das Existenzminimum unterschritten wird, lehnen wir ab. Die Vermögensprüfung ist ein Bürokratiemonster, welches an der Lebensrealität der Grundsicherungsbezieher*innen vollkommen vorbeigeht und für die gesamte Solidargemeinschaft mehr Kosten als Nutzen verursacht.
Mit dem Bürgergeld lassen wir viel mehr als nur den Namen Hartz IV endlich hinter uns. In dem Gesetz steckt ganz viel, für das wir jahrelang gekämpft haben und auf diesen Erfolg sind wir in der AfA stolz. Wir werden weiter für ein noch gerechteres Bürgergeld und wirklich existenzsichernde Regelsätze in der Grundsicherung kämpfen.